Regelungen für Fliegende Bauten
Landesrecht für Fliegende Bauten Die Bundesländer setzen sich für einheitliche Vorschriften für Fliegende Bauten ein, da Fliegende Bauten über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus aufgestellt und betrieben werden. Die Regelungen der Länder beruhen auf der Muster Bauordnung (MBO) und den weiteren Muster-Vorschriften, insbesondere der Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR) und der Muster-Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (M-FlBauVwV).
Die Regelungen der Länder sind im Wesentlichen gleich. Unterschiede können sich jedoch einerseits aus der länderspezifischen Umsetzung der MBO und der jeweiligen Systematik der Vorschriften der Länder ergeben - also daraus, in welchen Vorschriften Regelungen zu Fliegenden Bauten enthalten sind und welchen Rechtscharakter diese Vorschriften damit haben. Andererseits können Abweichungen aus dem unterschiedlichen Stand der Umsetzung der Muster-Vorschriften resultieren.
Informationen zum Stand der ins Landesrecht umgesetzten M-FlBauR und M-FlBauVwV sowie die Mustervorschriften selbst erhalten Sie über die als Download zur Verfügung stehenden Dateien. Die Liste zum Stand der ins Landesrecht umgesetzten Vorschriften ermöglicht durch eine Verlinkung auf die entsprechenden Landesseiten auch das direkte Einsehen und Herunterladen der jeweiligen Landesvorschriften. Die M-FlBauR wurde im Rahmen der geplanten Einführung der Normen DIN EN 13814 und DIN EN 13782 als Technische Baubestimmung (Ersatz der DIN 4112) verändert, siehe Fassung Juni 2010. Die meisten Länder haben diese Fassung der M-FlBauR einführt.
Hinsichtlich der Planung, Bemessung und Ausführung von Fliegenden Bauten gelten die DIN EN 13814 und DIN EN 13782. Bei der Anwendung der Normen ist Verschiedenes zu beachten. Diese die Normen betreffenden Regelungen finden Sie in den Anlagen zu den Technischen Baubestimmungen. Darüber hinaus hat das Deutsche Institut für Normung Auslegungsfragen zu den Normen veröffentlicht. Die hier als Download eingestellt sind:
Auslegungen zu DIN EN 13814.pdf. Sie erhalten die Auslegungsfragen auch auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Normung unter folgendem Link:
www.din.de Auslegungsfragen
Da Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten zeitlich befristet sind und kein Bestandsschutz nach Ablauf der Frist besteht, ergab sich die Frage, unter welchen Bedingungen eine Verlängerung der nach DIN 4112 bemessenen und ausgeführten Fliegende Bauten auf der Grundlage der vorhandenen Bauvorlagen möglich ist. Der Arbeitskreis „Fliegende Bauten“ hat hierzu für die Genehmigungsstellen und Prüfämter Musterentscheidungshilfen erarbeitet. Die Länder wurden Mitte Dezember 2014 von der Fachkommission Bauaufsicht gebeten, die geänderten Entscheidungshilfen, Stand 12. Dezember 2014, umzusetzen.
Die Musterentscheidungshilfen stehen als PDF-Datei „Musterentscheidungshilfen Stand Dezember 2014“ als Download zur Verfügung.
Downloads:
Musterentscheidungshilfen Stand Dezember 2014aktualisierter Stand der ins Landesrecht umgesetzten M-FlBauR und M-FlBauVwV (Juli 2023)Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen - M-FlBauVwV (Fassung Februar 2007) M-FIBauR Juni 2010M-FIBauR Mai 2007
Regelwerke der Länder für Fliegende Bauten