Informationen über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Informationen nach Artikel 7 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Die nachfolgenden Dokumente enthalten u. a. Informationen zu Aufgabengebieten, Anerkennungs- bzw. Eintragungsvoraussetzungen und –verfahren sowie zur Tätigkeit verschiedener Personengruppen, an die in der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (M-PPVO) Anforderungen gestellt werden.

Die Muster-Informationen zur Anerkennung von Prüf-, Überwachungs-, und Zertifizierungsstellen nach der PÜZ-Anerkennungsverordnung (PÜZAVO) finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Da die Bauordnungen und die darauf beruhenden Regelungen der Länder voneinander abweichen können, werden nur die Regelungen der Musterbauordnung und der Musterverordnungen erläutert. Maßgeblich ist jedoch ausschließlich das jeweilige Landesrecht.

Die entsprechenden landesrechtlichen Informationen finden Sie auf den Internetseiten der für das Bauordnungsrecht zuständigen Ministerien der Länder. Die Informationen werden dort kontinuierlich ergänzt.

Information BauvorlageberechtigteBild Bild
Information NachweisberechtigteBild Bild
Information PI + PSV StandsicherheitBild Bild
Information PI + PSV BrandschutzBild Bild
Information PSV technische Anlagen und EinrichtungenBild Bild
Information PSV Erd- und GrundbauBild Bild